Lüftungskonzept
Die aktuelle Gesetzgebung sieht vor, dass bei Neubau eines Wohngebäudes sowie bei einer größeren Sanierungsmaßnahme im Bestand ein Lüftungskonzept erstellt werden muss.
Ziel ist es u.a., dass der Mindestluftwechsel eingehalten wird, um Feuchteschäden an der Bausubstanz zu vermeiden sowie eine hygienische Qualität in Wohn- und Arbeitsräumen zu gewährleisten.
Wann ist ein Lüftungskonzept notwendig?
Bei einem Neubau ist ein Lüftungskonzept generell Pflicht.
Bei Bestandsgebäuden wird ein Lüftungskonzept gefordert, wenn:
– mehr als 1/3 der Fensterfläche erneuert wird
– mehr als 1/3 der Dachfläche gedämmt wird
– größere energetische Maßnahmen erfolgen, welche die Luftdichtheit im Gebäude verbessern
Benötigte Unterlagen
Grundrisse der thermischen Hüllfläche, Gebäudeschnitt, Angaben zur Infiltrationsrate, ggf. weitere Angaben je nach Maßnahme, Lage des Gebäudes
Leistungsumfang
- Erstellung eines Lüftungskonzepts nach DIN 1946-6
- Grafische Darstellung der möglichen Leitungsführung (optional)
Weitere Informationen
Um wertvolle Energie zu sparen, werden nach heutigen Vorgaben die Gebäude luftdichter gebaut als früher.
Das ist kein Nachteil für die Bewohner und Bewohnerinnen, sondern steigert sogar den Wohnkomfort und die Behaglichkeit.
Trotzdem ist es wichtig, Wohnräume bezüglich hygienischer und bauphysikalischer Aspekte sowie möglicher Schadstoffe mittels eines Lüftungskonzepts zu überprüfen, um frühzeitig Probleme zu erkennen und mit geeigneten Maßnahmen gegenzusteuern.
Häufig kommt es vor, dass sich z.B. nach einem Fenstertausch bauphysikalische Änderungen bemerkbar machen, indem sich Schimmelpilz in Wohnräumen bildet.