Fördermittelberatung

Bund, Länder und Kommunen bieten Fördermittel für energetische Baumaßnahmen für Wohngebäude an.
Ich helfe Ihnen sich im Förder-Dschungel zurechtzufinden, um die beste Förderquote zu erzielen, und unterstütze Sie gerne bei der Einhaltung der Anforderungen.

Wer ist Antragsberechtigt und was ist zu beachten?

Für die meisten staatlichen Fördermittel ist ein Energie-Effizienz-Experte antragsberechtigt.
Zu beachten ist, dass der Antrag vor Beauftragung der Ausführungsleistungen eingegangen sein muss und eine schriftliche Bewilligung vorliegt.

BITTE BEACHTEN SIE:
IN VIELEN FÄLLEN ERHÄLT DER ENERGIEBERATER KEINE ZUWENDUNGSBESCHEINIGUNG DES FÖRDERMITTELGEBERS. TEILEN SIE UNVERZÜGLICH NACH ERHALT DES FÖRDERMITTELBESCHEIDS DIESES DEM ENERGIEBERATER MIT.

Benötigte Unterlagen

In den meisten Fällen ist eine Vollmacht zu erteilen.
Weitere Dokumente oder Unterlagen sind im Einzelfall zu besprechen.

Leistungsumfang

  • Ermittlung von Fördermitteln auf Bundes-, Länder- sowie Regionalebene
  • Ermittlung der förderfähigen Kosten
  • Antragstellung von Fördermitteln unter Beachtung der jeweiligen Richtlinien

Welche Förderarten sind möglich?

Je nach Fördergeber und Maßnahme können sich die Förderarten unterscheiden.
Man unterscheidet generell zwischen:
– Zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss (Kredit)
– Zuschussvariante (Prozentualer Betrag der förderfähigen Kosten)

Ich berate Sie dazu gerne.

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