Energieausweis
Seit der Novellierung der ENEV 2014 (Energieeinsparverordnung) sind Energieausweise Pflicht.
Bei Vermietung und Verkauf sind die Daten aus dem Energieausweis bereits bei Veröffentlichung einer Annonce anzugeben.
Welchen Energieausweis benötige ich?
Bedarfsausweis:
Bei Immobilien mit weniger als 5 Wohneinheiten oder wenn diese vor dem 01.11.1977 erstellt wurde.
Verbrauchsausweis:
Bei Immobilien mit mehr als 4 Wohneinheiten.
Benötigte Unterlagen
Bedarfsausweis:
Vor-Ort Besichtigung, Bauunterlagen, Bauzeichnung, Genehmigungsunterlagen, Schornsteinfegerprotokoll, ggf. Rechnungen von bereits erfolgten Sanierungsmaßnahmen
Verbrauchsausweis:
Vor-Ort Besichtigung, Verbrauchsabrechnungen der vergangenen 36 Monate (zusammenhängend) sowie Angaben zum Leerstand von Wohneinheiten
Leistungsumfang
- Erstellte Grundrisse werden in 3D-Simulation mittels Software umgewandelt
- Basis DIN 4108-6 und DIN 4701-10/12 oder nach DIN V 18599
- U-Wert-Berechnung der einzelnen Bauteile
- Auslegung der Haustechnik und Anlagentechnik
- Ausdruck und Übergabe der Unterlagen für Behörden mit Registernummer
- Bemessung der Gebäudehülle
Weitere Informationen
Gültigkeitsdauer:
Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von (i.d.R.) 10 Jahren ab Ausstellungsdatum.
Preise:
in Abhängigkeit von Dimension und Gebäudeart; vereinbaren Sie gerne ein Vorgespräch.